01.03.2024

Die E-Rechnung kommt

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Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) soll in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend werden im B2B-Bereich. Die nachfolgenden Informationen sind Teile des Wachstumschancengesetzes, welches aktuell noch nicht verabschiedet ist. Wir erwarten, dass der Teil E-Rechnung des Gesetzes jedoch umgesetzt wird, daher möchten wir Sie schon heute dazu informieren!
 
1. Definition der E-Rechnung:
  • Eine elektronische Rechnung ist ein Dokument, das in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. PDF-Dokumente sind keine E-Rechnungen!
  • Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß RL 2014/55/EU entsprechen (und damit der CEN-Norm EN 16931)1.
2. Verpflichtung zur E-Rechnung:
  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen verwenden. Zunächst müssen von den Unternehmen ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen angenommen werden. 
  • Aufgrund des erwarteten Umsetzungsaufwands für Unternehmen sind Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese Übergangsregelung gilt für das Versenden von E-Rechnungen
3. Begriffsdefinitionen:
  • Es wird zwischen elektronischen Rechnungen (auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden.
  • Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format vorliegt und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
4. Anforderungen an das Format:
  • Als E-Rechnung gelten grundsätzlich nur Rechnungen, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
  • In Deutschland sollen die Anforderungen unter anderem den X-Standard oder das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 erfüllen.
Die E-Rechnung ermöglicht eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge und vereinfacht Prozesse im Rechnungswesen für alle Beteiligten. Sie als Unternehmen müssen sich auf diese Veränderungen vorbereiten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Fangen Sie schon heute damit an!
 
Ab dem Jahr 2028 ist angedacht, dass alle B2B-Rechnungen über Plattformen versandt werden. Der Staat möchte damit Steuerhinterziehungen einen Riegel vorschieben.
 
Weitere Informationen finden Sie unter: Elektronische Rechnung | IHK (ihk-muenchen.de)